Hotels, Cafés, andere Gewerbetreibende oder Wohngemeinschaften, die ihren WLAN-Anschluss Kunden oder Besuchern zur Verfügung stellen, riskieren immer noch Abmahnungen. Die Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hat nun einen kostenlosen Internet-Nutzungsvertrag zur Verfügung gestellt, der das Verhältnis zwischen Hotspot-Betreiber und Hotspot-Nutzer klären soll.
