Durch die Zustimmung des Rats der EU zur umstrittenen Urheberrechtsreform werden Uploadfilter Realität. Kritiker fürchten eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.

Durch die Zustimmung des Rats der EU zur umstrittenen Urheberrechtsreform werden Uploadfilter Realität. Kritiker fürchten eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.
Es ist das weltweit erste Urteil im Patentstreit zwischen Qualcomm und Apple. Drei Richter das Landgerichts München I stellen bei iPhone 7 und 7 Plus keine Patentverletzungen fest. Das LG München beschäftigt sich aber noch mit zwei weiteren Klagen Qualcomms.
Apple soll Intel-Technikern geholfen haben, Fehler in den von Intel gelieferten Modem-Chips zu beseitigen. Unter anderem soll Apple Quellcode und Log-Dateien weitergegeben haben. Die Klage erweitert eine bereits im November 2017 einreichte Klage.
Die Richtlinie sieht ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Verschärfte Haftung nötigt Online-Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern. Die endgültige Entscheidung ist Anfang 2019 zu erwarten – kurz vor der Europawahl.
Die Sammelklage beschäftigt ein Gericht in San Francisco. Google soll die Folgen der Deaktivierung des Standortverlaufs falsch dargestellt haben. Auch die vor wenigen Tagen eingeführte neue Erklärung der Funktion bezeichnet die Klage als vage und irreführend.
Es geht um Ende-zu-Ende verschlüsselte Sprachnachrichten. Facebook weigert sich bisher, den Ermittlern bestimmte Konversationen zugänglich zu machen. Dem Social Network zufolge müsste dafür der Code für alle Messenger-Nutzer neu geschrieben werden.
Sie verzichtet auf fast 700 Millionen Dollar Geldstrafe. Diesen Betrag muss Qualcomm stattdessen in Taiwan investieren. Die Kartellwächter nehmen zudem Einschränkungen für Qualcomms Lizenzgeschäft in Taiwan zurück.
Beide Unternehmen haben dem Gericht mitgeteilt, dass sie den seit 2011 geführten Patentstreit außergerichtlich beigelegt haben. Zu welchen Bedingungen ist unklar.
Die vorliegenden Beweise würden allenfalls für eine Verurteilung in Höhe von 28 Millionen Dollar ausreichen. Außerdem fordert Samsung von Apple wegen eines inzwischen ungültigen Patents 145 Millionen Dollar zurück.
Die Nutzung der Programmierschnittstellen falle nicht unter Fair-Use. Auslöser ist die nach Ansicht des Gerichts kommerzielle Nutzung von Android. Im Raum steht nun ein Schadenersatzanspruch von Oracle in Milliardenhöhe.
Ein Gesetzentwurf soll im März dem Parlament und den Mitgliedstaaten vorliegen. Die EU-Justizkommissarin kritisiert die Dauer des aktuellen Verfahrens für den grenzübergreifenden Datenzugriff. Ermittler dürfen ihr zufolge nicht langsamer sein als Kriminelle.
Falsche Aussagen über die Performance und Kursverlustes durch das Bekanntwerden des Lecks sorgen jetzt auch beim Intel-Konkurrenten für Klagen.
Eine Kostenabschätzung ist nicht möglich. Insgesamt klagen 32 Organisationen gegen Intel wegen fehlerhafter Produkte oder der verfahrenen Kommunikationspolitik beim Bekanntmachen der Sicherheitslecks.
Zahlungen an Apple sollen mit marktverzerrenden Bedingungen verknüpft worden sein, zum Schaden des freien Wettbewerbs und der Verbraucher. Qualcomm weist das zurück.
Bei Samsung ist der Vorwurf neu. Apple hat die Performance-Anpassung eingeräumt. Damit sollen die Hersteller gegen den italienischen Verbraucherschutz verstoßen haben.
Der hochrangige Republikaner John Thune schreibt einen Brief an Apple-CEO Tim Cook. Er unterstellt zumindest mangelnde Transparenz bei der absichtlichen Drosselung der Leistung älterer iPhones. Er will aber auch wissen, ob außer iPhone 6, 6S, SE und 7 weitere Modelle betroffen sind.
Das Netzdurchsetzungsgesetzt tritt trotz erheblicher Kritik in Kraft: Die einen wollen damit den Populismus und verbale Gewalt eindämmen, andere sehen darin die Vereitelung staatlicher Verfolgung von Straftaten.
Mit neuen Regelungen werden 2018 die Rechte der Nutzer in der digitalen Welt gestärkt. Für Unternehmen gelten schon bald schärfere Regeln.
Andrus Ansip will entgegen der jüngsten Entscheidung in den USA ein klares Bekenntnis für den uneingeschränkten Zugang zum Internet.
Ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer urteilt zugunsten von Nokia. Es geht um die Auslegung eines Vertrags über Patentlizenzen. Blackberry kündigt an, seine laufenden Patentklagen gegen Nokia fortzuführen.
Wegen der unrechtmäßigen Erhebung persönlicher Daten verlangt die Gruppe “Google You Owe Us” Schadenersatz für 5 Millionen britische iPhone-Nutzer. Für die Umgehung des Tracking-Schutzes musste Google in den USA bereits Millionenstrafen zahlen.
Verkäufer können die erneute Kaufpreiszahlung auch verlangen, nachdem PayPal dem Antrag des Käufers auf Käuferschutz stattgegeben hat. Das hat der BGH in zwei Verfahren entschieden. In einem behauptete der Käufer, die Ware nicht erhalten zu haben, im anderen entsprach sie nicht den Fotos in der Beschreibung.
Die anlasslose, dauerhafte Nutzung von Dashcams stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil noch einmal bestätigt. Um dem Schutzbedarf der PKW-Eigentümer rechtssicher nachkommen zu können, empfehlen Datenschützer intelligente Videosysteme mit automatischer, periodischer Löschung.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof befürwortet, die Klage des Datenschutzaktivisten als privater Verbraucher in Wien zuzulassen. Er spricht sich aber gegen eine Sammelklage im Namen von 25.000 Verbrauchern aus, die ihre Ansprüche an Schrems übertragen hatten.
Der Nachfolger für das Safe-Harbour-Abkommen gilt seit 1. August 2016. Nun liegt der erste der versprochenen Jahresberichte vor. Der wichtigste Prüfstein folgt aber 2018: Dann muss sich zeigen, ob das Abkommen auch nach den Anforderungen der DSGVO funktioniert.
Außerdem schlägt Microsoft ein Vier-Punkte-Programm für die Einhaltung der DSGVO vor. Nach Anbsicht des Unternehmens, ist die mit der Verordnung einhergehende Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in Europa generell zu begrüßen. Sie müsse als Chance, nicht als Hindernis begriffen werden.
Er gibt damit eienm Antrag des US-Justizministeriums statt. Microsoft will sich weiterhin gegen die angefragte Herausgabe von E-Mails seiner Kunden aus einem Rechenzentrum in Irland wehren. Der Konzern fordert eine Modernisierung des US-Gesetzes ECPA.
Detlef Schmuck von TeamDrive Systems GmbH sieht die DSGVO als mögliche Bedrohung unternehmerischer Existenzen. Als Gründe nennt er enorm hohe Strafzahlungen, die durch die Verordnung drohen, einen frappierenden Mangel an Fachkräften der IT-Sicherheit, sowie Unklarheiten im Umgang mit gesetzlichen Formulierungen.
Das hat der Bundesgerichtshof im Streit zwischen Google und dem Betreiber einer Porno-Seite entschieden. Der hatte geklagt, weil Bilder aus dem passwortgeschützten Bereich seiner Seite in Googles Bildersuche auftauchten. Die hatte sie auf frei zugänglichen Seiten Dritter gefunden und als Vorschaubilder angezeigt.
Es gehe um Steuergerechtigkeit, wirtschaftliche Effektivität und letztlich um souveräne Staaten. Finanzminister rufen die EU zum Schließen von Steuerschlupflöchern auf.