Betrüger kopieren im Namen eines britischen Anwalts die Redtube-Abmahnwelle

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(Bild: shutterstock/BackgroundStore)

Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei Werdermann | von Rüden hat Verbraucher vor einer neuen Abmahnwelle gewarnt. Die offenbar diese Woche zu hunderten versandten Schreiben haben einiges mit den als Redtube-Abmahnungen im Dezember vergangenen Jahres bekannt gewordenen gemeinsam – kommen aber diesmal aus Großbritannien.

Den Empfängern per Post zugestellter Abmahnungen wird vorgeworfen, Filme der xfun film Ltd sowohl auf Tauschbörsen veröffentlicht als auch auf einschlägigen Portalen konsumiert zu haben (Bild: Kanzlei Werdermann | von Rüden).
Den Empfängern per Post zugestellter Abmahnungen wird vorgeworfen, Filme der xfun film Ltd sowohl auf Tauschbörsen veröffentlicht als auch auf einschlägigen Portalen konsumiert zu haben (Bild: Kanzlei Werdermann | von Rüden).

Auf den ersten Blick scheint es sich um Schreiben des britischen Rechtsanwalts Robert Barber zu handeln, in denen dem Empfänger vorgeworfen wird, einen Pornofilm in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dafür werden 280 Euro Schadensersatz für die Firma xfun film Ltd. verlangt. Außerdem werden die Empfänger aufgefordert, das Werk auch bei den einschlägigen Streaming-Portalen Youporn und x-hamster nicht mehr zu konsumieren. Die Kontonummer, auf die überwiesen werden soll, ist praktischerweise gleich mit angegeben.

“Hier wird tatsächlich ein sehr glaubwürdiger Eindruck erweckt. Die rechtlichen Ausführungen sind zwar oberflächlich, dennoch überwiegend richtig”, erklärt von Rüden. Allerdings ist das alles nur eine ordentlich gemachte Drohkulisse – dahinter bricht das Lügengebäude schnell zusammen. Laut von Rüden gibt es das Unternehmen ebenso wenig wie das abgemahnte Filmwerk.

Außerdem hat der Berliner Anwalt, der im vergangenen Jahr als Teil des Teams von Abmahnhelfer.de im Rahmen der so genannten Redtube-Affäre tausende von dem Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann abgemahnte Verbraucher erfolgreich vertreten hat, sich mit den Berufskollegen in London in Verbindung gesetzt. Die waren von den Schreiben ungefähr genauso überrascht wie die Empfänger: “Solche Schreiben werden von den Londoner Kollegen nicht versendet”, teilt von Rüden mit.

Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass selbst dann, wenn die Schreiben tatsächlich von der britischen Kanzlei stammen würden, nur der Teil mit der Tauschbörse relevant wäre. Die Aufforderung, bestimmte Filme auf Streaming-Sites nicht mehr zu betrachten, ist rechtlich nicht aufrecht zu erhalten. In der Folge des Redtube-Abmahnwelle haben sich mehrere Stellen dazu zu Wort gemeldet, zuletzt sogar der Europäische Gerichtshof.

Der EuGH hat diese Feststellung in einem vom obersten britischen Gerichtshof eingereichten Vorabentscheidungsersuchen getroffen (Aktenzeichen C-360/13). Bereits im Januar hatte das Bundesjustizministerium mitgeteilt, dass seiner Auffassung nach Streaming legal ist – zumindest aus Sicht der Verbraucher. Die Urheberrechtsfragen muss der Portal-Betreiber mitd en Inhabern klären. Im April hatte dann das Amtsgericht Postdam Ansprüche von The Archive AG in Bezug auf Streaming von Inhalten beim Portal Redtube zurückgewiesen.

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