Betrüger versuchen ihr Glück mit Filesharing-Abmahnungen

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(Bild: Shutterstock/Rugdal)

Derzeit erhalten tausende von Personen per E-Mail vermeintliche Filesharing-Abmahnungen. Mit den Nachrichten werden sie im Namen von für Abmahnungen bekannten Kanzleien zur Zahlung von bis zu 500 Euro aufgefordert. Bei den Schreiben handelt sich allerdings um Fälschungen. Empfänger sollten weder auf sie reagieren noch die angehängte ZIP-Datei öffnen, die höchstwahrscheinlich Schadsoftware enthält.

Betrüger versuchen derzeit ihr Glück mit Filesharing-Abmahnungen (Bild: Shutterstock/Rugdal).
Betrüger versuchen derzeit ihr Glück mit Filesharing-Abmahnungen (Bild: Shutterstock/Rugdal).

Laut Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke wird in den gefälschten Abmahnungen stets auf einen Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes verwiesen und die Zahlung von etwa 200 bis 500 Euro verlangt. Unterzeichnet seien sie mit den Namen tatsächlicher Kanzleien und Anwälte, die in der Vergangenheit durch Abmahnungen im Namen von Urheberrechtsinhabern bekannt geworden sind, darunter Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse & Partner oder Daniel Sebastian.

“Daher gehen viele vermeintlich Abgemahnte von der Echtheit dieser E-Mails aus”, schreibt Solmecke. “Allein am Montagmorgen haben schon über 100 Betroffene bei uns in der Kanzlei angerufen. Wir gehen davon aus, dass heute mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake-Abmahnung bekommen haben.” Möglicherweise sind die Hintermänner dieselben, wie bei den im Gefolge der Redtube-Abmahnungen im Dezember versandten Spam-Mails mit Malware-Anhang – darauf deute zumindest die ähnliche Machart hin, mutmaßt Solmecke.

Erkennen lassen sich die gefälschten Abmahnungen unter anderem daran, dass statt wie üblich eine Unterlassungserklärung eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden verlangt wird. Ein weiterer Hinweis ist die Aufforderung, die angehängte ZIP-Datei zu öffnen. Außerdem werden Abmahnungen in der Praxis nur äußerst selten per E-Mail verschickt, auch wenn dies nach Auffassung einiger Gerichte durchaus rechtens ist.

Kanzleien, in deren Namen die falschen Abmahnungen verschickt wurden, sind inzwischen um Aufklärung bemüht. So schreibt beispielsweise Sasse & Partner: “Am 07.07.2014 erhielten wir um 10.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird, in krimineller Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens unserer Rechtsanwaltskanzlei Spam beziehungsweise Viren zu verbreiten. Der oder die Täter geben hierbei vor, dass ein Musikalbum unter einer IP-Adresse heruntergeladen worden sei und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung verschiedener ‘Strafbeträge’ auf.” Die Kanzlei kündigte an, umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden rät Betroffenen, die E-Mail ungelesen zu löschen und auf keinen Fall Zahlungen zu leisten. “Rufen Sie bitte auch nicht bei der angegebenen Rufnummer an. Hierbei handelt es sich um Privatanschlüsse, die nun auch nicht zusätzlich belästigt werden müssen”, so der Partner der Kanzlei Werdermann von Rüden, die über das Portal abmahnhelfer.de nach eigenen Angaben jährlich tausende echte Filesharing-Abmahnungen abwehrt.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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