Frankreich: Gericht kippt Internet-Sperren für Filesharer
Das Gesetz sei verfassungswidrig, urteilten die obersten französischen Richter, da es die Kommunikationsfreiheit einschränke und gegen die Erklärung der Bürgerrechte von 1789 verstoße. Dort stünde, jeder Mensch sei unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist – es könne also nicht sein, dass eine einfache Behörde und keine Gericht entscheide, ob es es sich um illegale Downloads handelt und der Internet-Zugang zu sperren sei.
Zwei Verwarnungen sind in dem Gesetz vorgesehen, bevor dem Internet-Nutzer beim dritten Verstoß für bis zu ein Jahr der Internet-Zugang gesperrt werden kann – er aber weiter dafür zahlen muss. Ihm obliegt es auch zu beweisen, dass er gegebenenfalls unschuldig ist – nach Meinung der Richter eine unzulässig Beweislastumkehr.
Dennoch will sich die französische Regierung nicht von dem Gesetz abbringen lassen. Die zuständige Kulturministerin Christine Albanel kündigte bereits an, für das Gesetz zu kämpfen. Man werden es dahingehend ändern, dass ein Richter über die Internet-Sperren entscheidet. (Daniel Dubsky)