Wegen Filesharing ihrer Kinder verurteilte Eltern ziehen vor den BGH

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(Bild: Shutterstock /Sebastian Duda)

Das Oberlandesgericht München hatte in einem im Januar veröffentlichten Urteil entschieden, das Eltern preisgeben müssen, welches ihrer Kinder für illegales Filesharing verantwortlich ist, falls sie das wissen. Gegen das der bisherigen Rechtsprechung zuwider laufende Urteil legen die Eltern nun Revision ein.

Mitte Januar hatte ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 29 U 2593/15) die eigentlich weitgehend geklärt geglaubte Rechtslage bei Filesharing über den Internetanaschluss einer Familie wieder kompliziert. Der 29. Zivilsenat des OLG München erklärte damals, wenn die Eltern wissen, welches ihrer (volljährigen) Kinder für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, müssten sie das dem Gericht mitteilten – oder als Anschlussinhaber selbst haften. In dem Fall ging es um eine Strafzahlung von 3544,40 Euro plus Zinsen.

Die Eltern hatten eingeräumt, dass ihnen ein Geständnis des Kindes vorliegt, sich aber geweigert preiszugeben, um welches es sich handelt. Jetzt haben die betroffenen Eltern gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Das hat die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden, die hinter dem Portal Abmahnhelfer.de steht, unter Berufung auf “informierte Justizkreise” mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof wird das Verfahren demnach unter dem Aktenzeichen I ZR 19/16 verhandeln. Eine Entscheidung wird für das kommende Jahr erwartet.

Johannes von Rüden Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes von Rüden (Bild: Abmahnhhelfer.de).

“Die Entscheidung steht in einem krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung anderer Land- und Amtsgerichte. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Daraus wird abgeleitet, dass Familienmitglieder andere Familienmitglieder nicht ans offene Messer liefern müssen. Außerdem steht den Anschlussinhabern ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu, dessen Wertungen durch dieses Urteil untergraben werden,“ teilte Rechtsanwalt Johannes von Rüden in einer Stellungnahme mit.

Seiner Ansicht nach müsse der Bundesgerichtshof den inneren Familienfrieden schützen, indem solche Geständnisse innerhalb der Familie bleiben dürfen. Zudem bekomme der BGH mit dem Verfahren die Möglichkeit, seine eigene Rechtsprechung in Filesharing-Verfahren zu konkretisieren, so von Rüden weiter. Das oberste deutsche Gericht hatte entschieden, dass Anschlussinhaber in einem Verfahren verpflichtet sind, alle ihnen vorliegenden Informationen über eine Rechtsverletzung dem Rechteinhaber mitzuteilen. Jetzt müsse geklärt werden, ob dies uneingeschränkt gelten soll.

Von Rüden machte in diesem Zusammenhang auch auf den sogenannten Wertungswiderspruch aufmerksam: “Es kann nicht sein, dass Familienangehörige eines geständigen Mörders sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürfen, die Eltern eines minderjährigen Internetpiraten dieser Weg verwehrt sein soll. Dass das nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand.”

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