Urheberrechtsabgaben: Apple hebt Preise für iPhones und iPads an

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iPhone6s (Screenshot: Übergizmo)

Sie erhöhen sich um 5,95 respektive 8,33 Euro. Der Preisaufschlag stimmt mit den im Dezember vereinbarten urheberrechtlichen Abgaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer überein. Manche Einzelhändler wollen die Gebühr jedoch nicht an ihre Kunden weitergeben.

Am Wochenende hat Apple in Deutschland die Preise für iPhone und iPad erhöht. Offenbar reagiert der Konzern aus Cupertino damit auf die im Dezember erzielte Vereinbarung über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Smartphones und Tablets. Seit Jahresbeginnt beläuft sich diese auf 6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet. Als Mitglied des ITK-Verbands Bitkom zahlt Apple aber nur 5 respektive 7 Euro.

iPhone6s-4Color (Bild: Apple)
Apples iPhone 6s. (Bild: Apple)

Letztere hat Apple nun auf seine Preise aufgeschlagen, sodass es die Mehrkosten folglich komplett an seine Kunden weiterreicht. Der Preis für ein iPhone 6S mit 16 GByte internem Speicher beträgt im Apple Store damit ab sofort 744,95 anstelle von 739 Euro. Das iPhone 6S Plus mit ebenfalls 16 GByte kostet nun 854,96 Euro. Die Preiserhöhung beläuft sich damit auf 5,95 respektive 5,96 Euro, was wiederum der Gebühr von 5 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent entspricht.

Auch die Preise für die Ausführungen mit mehr Speicher sowie die der älteren Modelle iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone 5S hat Apple angehoben. Nutzer müssen hier nun ebenfalls ausnahmslos 5,95 oder 5,96 Euro mehr bezahlen als noch am 31. Dezember 2015.

Die Preise für iPads hat Apple um 8,33 Euro nach oben korrigiert. Der Betrag setzt sich ebenfalls aus der Gebühr – bei Tablets sind es 7 Euro – sowie der Mehrwertsteuer zusammen. Das iPad Air 2 offeriert Apple in seinem Shop also nun ab 497,32 Euro, das iPad Pro ist dort ab 907,33 Euro zu erwerben. 2015 wurden für die beiden Geräte 489 respektive 899 Euro fällig.

Die Preiserhöhungen beschränken sich jedoch auf Apples eigene Stores sowie den Online-Shop des Konzerns. Der freie Handel orientiert sich zwar an Apples Preisen – er ist aber nicht verpflichtet, die Abgaben gleichermaßen auf seine Preise aufzuschlagen. Der Mobilfunkhändler 7mobile.de hat in einem Blogbeitrag schon angekündigt, die Preiserhöhung nicht an seine Kunden weiterzugeben. Vermutlich werden auch andere Einzelhändler diesem Beispiel folgen.

Der im Dezember erzielten Einigung waren dem Bitkom zufolge zähe Verhandlungen vorausgegangen. Ursprünglich hätten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert, so der Branchenverband. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets. Sie gelten bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich eingesetzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach Schätzungen des Bitkom bekommen die Verwertungsgesellschaften ab 2015 damit zusätzliche Zahlungen in Höhe von knapp 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien. Die Rechtmäßigkeit solcher Abgaben hatte der Bundesgerichtshof 2014 bereits für Drucker und PCs bestätigt.

Mit den Urheberabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Einsatz abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge aufgeschlagen. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort oder die GVL zuständig.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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