Internetportale haften für Rechtmäßigkeit anonymer Kommentare

PolitikRecht

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem aktuellen Urteil entschieden hat, müssen Betreiber von Webseiten beleidigende Kommentare beseitigen. Geklagt und verloren hatte das estnische Nachrichtenportal Delfi Asm, das wegen anonymer Kommentare 2008 zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Auslöser der hämischen und für einen Fährmann geschäftsschädigenden Kommentare war ein Artikel aus dem Jahr 2006 über den Einsatz von Eisbrechern. Delfi hatte die Kommentare nicht aus dem Netz genommen und sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen. Das Gericht urteilte, dass irgendwo Zensur erlaubt sein muss, um Menschen und Firmen vor unüberlegten Internet-Kommentaren zu schützen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

In einem Urteil von April hatte dasselbe Gericht entschieden, dass zu viel Überwachung und Zensur Menschenrechte verletzt. Damals ging es um eine Lehrerin, deren Kommunikation per Internet und Telefon kontrolliert worden war – obwohl es keine “Policy” dazu gab, die sie unterschrieben hatte.

Über den verantwortungsvollen Umgang mit Diskussions- und anderen Trollen informiert übrigens die TrollCon-Konferenz 2013 Ende Oktober.

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