eco warnt Online-Shop-Betreiber vor Abmahnrisiko

E-CommerceMarketing

Der eco sieht in der sogenannten “Button-Lösung”, die Verbraucher vor teuren Abofallen schützen soll, ein “erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber”.

Die Neufassung des § 312g BGB, die die Kunden mehr Sicherheit bieten solle, sei zum Teil zwar unproblematisch: Onlineshops müssen eindeutig aussweisen, wenn durch eine Bestätigung eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird und bei Abos die Mindestlaufzeit angeben.

Doch kritisch sieht eco die Regelung zu den vorgeschriebenen Angaben,”welche Informationen bei Abschluss einer Bestellung angezeigt werden, wie sie hervorzuheben sind und wie sie angeordnet sein müssen”, denn diese Pflichten würden deutlich vom weithin üblichen und bekannten Shop-Design abweichen. Die umständliche Anpassung der Nutzeroberflächen schaffe Kosten, und ist der Anbieter nicht rechtzeitig in der Lage dazu, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, gilt der Kaufvertrag des Kunden als unwirksam – und der Shop wegen “Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht” auch noch als Abmahnungsgefährdet.

Ivo A. Ivanov, Justiziar des eco, sieht zahllose stationäre Kleinhändler in Gefahr und durch neue Abmahnwellen bedroht. Das Einhalten der Wettbewerbsvorschriften sei “bei einem kleinen, nebenbei gepflegten Onlineshop für Gartenzubehör oder Babykleidung” unrealistisch.

Dienstleister, die Shop-Änderungen nach den rein deutschen Gesetzesvorgaben umsetzen, dürften nun über ausreichend Auftragsvolumen verfügen – aber auch sie dürfen Nichts vergessen, wenn sie nicht vom Shopbetreiber für etwaige Abmahnungen mitverantwortlich gemacht werden wollen.

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