Neues Urteil zu Gebrauchtsoftware: UsedSoft-Kunde muss Schadensersatz zahlen

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Anbieter gebrauchter Software werben häufig mit notariellen Bestätigungen, dass die Lizenzen gültig sind, doch allein darauf darf man sich nicht verlassen. Denn das LG Frankfurt am Main verurteilte jetzt einen Kunden des Gebrauchtsoftware-Händlers UsedSoft zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software. Zudem muss der Kunde Schadensersatz zahlen und die Prozesskosten tragen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass der Erwerb gebrauchter Software einem gewissen Risiko unterliegt. Das Gericht verwies auf die Rechtssprechung des BGH, nach der sich Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes Gewissheit vom Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen muss. Die notarielle Beglaubigung reichte dem Gericht in diesem Fall nicht, da sie nicht alle notwendigen Angaben enthielt. Vielmehr hätte der UsedSoft-Kunde den Lizenzerwerb lückenlos bis zum ersten Käufer nachweisen müssen, was ihm jedoch nicht gelang.

»Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht auf bloß selbst erstellte Lizenzurkunden, ‘notarielle Bestätigungen’ und ‘Lieferscheine’ verlassen sollten, wenn sie ‘gebrauchte Software’ erwerben wollen«, kommentierte Microsoft-Justiziarin Dr. Swantje Richters das Urteil.

Bislang ist die Rechtsprechung zu gebrauchter Software in Deutschland widersprüchlich. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) fällte bislang kein Grundsatzurteil dazu, rief aber im Februar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Hilfe, um einige offene Fragen zu klären.

(Quelle kleines Bild oben: arahan – Fotolia.com)

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