Gebrauchtsoftwarebörse li-x führt Sofortkauf ein

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li-x Logo (Grafik: li-x)

Die in erster Linie für gewerbliche Kunden gedachte an Gebrauchtsoftwarebörse li- x bietet nun auch den Sofortkauf von Lizenzen aus zweiter Hand an. Daran gearbeitet haben die Betreiber schon einige Wochen, als “Startschuß” haben sie jetzt aber das kürzlich vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil zu Volumenlizenzen empfunden: Damit sei nun der allerletzte theoretische Hinderungsgrund für den Handel mit Gebrauchtsoftware aus dem Wege geräumt.

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Der Wunsch nach einer Sofortkaufmöglichkeit sei eines der Top-Thema der Kunden gewesen, erklärt Geschäftsführer Boris Vöge: “Sind neue Projekte in Unternehmen erst einmal verabschiedet, muss alles schnell gehen. Das bedeutet für IT-Abteilungen häufig akuten Handlungsbedarf, denn zum Aufsetzen neuer Projekte gehört zuerst einmal eine funktionsfähige IT-Infrastruktur.” Für diese Kunden sei der nun eingeführte Sofortkauf gedacht.

Dabei findet ein Echtzeithandel statt, der dem Parketthandel nachempfunden ist: Ein ausgerufenes Verkaufs- oder Kaufangebot kann sofort angenommen werden. Der angebotene oder verlangte Preis wird dabei direkt akzeptiert. Der Käufer wählt das Produkt sowie das Sofortkaufangebot und bestimmt dann die Menge, die er aus dem Angebot erwerben möchte. Die Lizenzen werden sofort nach Abschluss des Kaufes ausgeliefert. Vertragspartner sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer ist li-x li-x.com. Das Unternehmen tritt als solcher im Rahmen des sogenannten Durchgangserwerbs auf und steht jeweils für die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte gerade.

Das Ordervolumen auf der im Mai 2014 gestarteten Softwarebörse erreichte den Betreiber zufolge im Dezember bereits 1,8 Millionen Euro. Sie zählten bisher mehr als 600 registrierte Nutzer aus elf europäischen Ländern. “Das Interesse der Unternehmen wächst – die verlorene Revision des Softwareanbieters Adobe und unsere transparente Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen werden für einen zusätzlichen Schub sorgen”, ist sich Vöge sicher. Das Urteil hat er trotzdem nicht abgewartet: Bereits seit September werden auf li-x auch Adobe-Lizenzen gehandelt.

Trotz der inzwischen mehrfach durch Urteile bestätigten Legalität des Handels mit Software aus zweiter Hand ist es gerade für Unternehmen natürlich Rechtssicherheit unabdingbar. Denn trotz des höchstrichterlichen Segens für den Gebrauchtsoftwarehandel ist der Handel mit Raubkopien oder Betrug mit Echtheitszertifikaten natürlich nach wie vor strafbar. Beides findet aber eher im Consumer-Umfeld statt, Firmen kann li-x ebenso wie seine Mitbewerber garantieren, dass die Rechtekette lückenlos dokumentiert ist und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

So prüfe bei li-x etwa das Supportteam die Lizenzen vor jedem Verkauf auf ihre Transferfähigkeit. Erst wenn die festgestellt ist, gelangt die gebrauchte Software in den Verkauf. In einem Archiv werden alle Transferdokumente abgelegt und lassen sich auch später noch aufrufen. Käufer bekommen dort Zugriff auf den Nachweis des Erst- und falls vorhanden – auch der Zweit- und Drittbesitzer, auf Produktkeys, Rechnungen und genaue Produktbezeichnungen. Sollten diese Unterlagen für ein Audit benötigt werden, sind sie unkompliziert abrufbar.

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