Widersprüchliche Urteile zu Gebraucht-Software

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Erstmals muss usedSoft an einen Software-Hersteller Schadensersatz leisten: das Landgericht Frankfurt hat das Unternehmen dazu verurteilt, an Adobe zu bezahlen und keine gebrauchten Adobe-Produkte mehr  zu verkaufen. In einem anderen Urteil aus der Schweiz wiederum gewinnt usedSoft:  Das Kantonsgericht Zug habe vergangene Woche den Antrag von Adobe abgelehnt, usedSoft den Weiterverkauf von Adobe-Software zu untersagen, freut sich der Frankfurter Gebrauchtsoftware-Händler.

In zahlreichen Rechtsstreits schlägt das Pendel schon seit Jahren hin und her, mal für und mal gegen Gebraucht-Software.  Der Kollege Dr. Jakob Jung vom Fachhandels-Informationsdienst Channel Insider hat die Originalwortlaute der beteilgten Unternehmen in einer Übersicht veröffentlicht. Wie zu erwarten war, veröffentlichte usedSoft lediglich die Meldung über das positive Schweizer Urteil, während Adobe nur das für sich positive Urteil aus Deutschland kommentierte.

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