Nachdem der Handel mit Software aus zweiter Hand von EuGH und BGH grundsätzlich als rechtmäßig eingestuft wurde, hat das oberste deutsche Gericht nun die letzte strittige Frage geklärt. Im Streit zwischen Adobe und Usedsoft schließt es sich der Ansicht des OLG Frankfurt an, dass im Rahmen von Volumenverträgen erworbene Lizenzen einzeln verkauft werden dürfen.
