Olympia: Wirbel um Videos via P2P
Auch und gerade zu olympischen Veranstaltungen werden von Internet-Usern Videos weitergereicht. Daher wandte sich das Internationale Olympische Komitee hilfesuchend an die schwedische Regierung: Man solle das Wirken des in Stockholm ansässigen Torrent-Trackers Pirate Bay unterbinden.
Die angesprochene Regierung allerdings ist an die geltenden Gesetze gebunden und damit machtlos: Nach schwedischem Recht kann Pirate Bay nicht für eventuelle Copyrightverletzungen bestraft werden. Der Anspruch des IOC gründet sich allerdings auf die Behauptung, private, nichtkommerzielle Weitergabe von Videos würde das Vertriebsrecht und die Lizenzhoheit des olympischen Kommittees verletzen, was unter Experten als strittig gilt.
Untersuchungen auch in jüngster Vergangenheit hatten mehrfach gezeigt, dass ein Zusammenhang zwischen Peer-To-Peer-Weitergabe und einem eventuellen Rückgang kommerzieller Nutzung nicht nachweisbar ist. In einer ersten Reaktion benannte sich die Pirate Bay um in “Bejing Bay”.
Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass eine Nutzung von P2P Diensten gegen nationales Recht verstoßen sowie zivil- und in seltenen Fällen strafrechtliche Konsequenzen haben kann. [Fritz Effenberger]