Das hat das Landgericht Essen in einem Verfahren zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Netzbetreiber Gelsen-Net entschieden. Die Routerfreiheit hatte der Gesetzgeber zum 1. August 2016 mit Abschaffung des Routerzwangs eingeführt. Manche Firmen legten die Regelung aber so aus, dass sie nur für Neukunden gelten sollte.
