Apple erwirkt Verkaufsverbot für ältere Samsung-Smartphones
Die von einem US-Gericht verhängte permanente Verfügung betrifft etwa die Modelle Galaxy Nexus, Note 2, S2 und S3. Allerdings sind diese auf dem US-Markt praktisch ohnehin nicht mehr zu finden. Das Verkaufsverbot bezieht sich auf den zweiten Patentstreit zwischen Apple und Samsung. Darin geht es auch um die Slide-to-Unlock-Geste.
Apple hat ein Verkaufsverbot gegen ältere Smartphones von Samsung erwirkt. US-Bezirksrichterin Lucy Koh verhängte eine permanente Verfügung gegen die Modelle Admire, Stratosphere sowie Galaxy Nexus, Note, Note 2, S2, S2 Epic 4G Touch, S2 Skyrocket und S3. Ihrer Auffassung nach verletzen diese Geräte mehrere Apple-Patente. Das jüngste Gerät auf dieser Liste ist das 2012 eingeführte Galaxy S3, das seither aber von mehreren neuen Modellen abgelöst wurde. Somit sind fast ausschließlich Geräte betroffen, die Samsung auf dem US-Markt nicht mehr anbietet.
Die Verfügung beruht auf dem einen Patenturteil gegen Samsung. Mit ihm wurde 2014 entschieden, dass der koreanische Konzern unter anderem Schutzrechte für die Slide-to-Unlock-Geste sowie die automatische Rechtschreibkorrektur verletzt. Im August 2014 hatte die Richterin ein Verkaufsverbot mit der Begründung abgewiesen, Schadenersatz sei ausreichend. Allerdings urteilte im September 2015 ein Berufungsgericht, Apple habe schon zu diesem Zeitpunkt ein Verkaufsverbot zugestanden.
“Das Gericht hat entschieden, dass Apple einen irreparablen Schaden erfährt, wenn Samsung weiterhin die patentverletzenden Funktionen nutzt, und dass monetärer Schadenersatz Apple nicht ausreichend für diesen irreparablen Schaden kompensieren kann”, schreibt Koh nun in ihrer Urteilsbegründung.
In diesem zweiten Patentstreit hatten die Geschworenen dem iPhone-Anbieter 119,2 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen. Das waren deutlich weniger als die von Apple geforderten 2,2 Milliarden Dollar. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Strittig ist unter anderem die Gültigkeit des Slide-to-Unlock-Patents. In Deutschland hat es zum Beispiel der Bundesgerichtshof im August 2015 für nichtig erklärt.
Die Urteile des ersten Patentstreits wird nun möglicherweise der Oberste Gerichtshof der USA überprüfen. Den Antrag dazu stellte Samsung im Dezember 2015. Es will vor allem erreichen, dass das Gericht klärt, welche Aspekte eines Produkts durch ein Design-Patent geschützt werden können. Zudem geht es dem Unternehmen um die Höhe einer möglichen Entschädigung bei einem Verstoß gegen ein Design-Patent. Laut Patentblogger Florian Müller wäre es das erste Mal seit 122 Jahren, dass sich der Supreme Court mit einem Urteil zu Designpatenten beschäftigen würde.
Die von Apple unterstellte Bedeutung von Design-Patenten stellen allerdings auch andere IT-Firmen infrage. Am Montag forderten unter anderem Dell, Ebay, Facebook, Google, Hewlett Packard Enterprise, HP Inc., der Online-Händler Newegg, Vizio und der Softwareanbieter Pegasussystems den Supreme Court dazu auf, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ähnliche Schriftsätze reichten auch die Electronic Frontier Foundation, der Branchenverband Computer and Communications Industry Association sowie der National Grange of the Order of the Patrons of Husbandry ein, der Farmer und Rancher vertritt. Sie argumentieren unter anderem, dass “exorbitante” Schadenersatzforderungen aus Design-Patenten zu einer Verteuerung von Smartphones und anderen Geräten führen könnten, was wiederum ihren Zugriff auf das Internet und damit das Wachstum ihrer Geschäfte einschränke.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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