GEMA will Geld von Webseiten mit eingebetteten Videos
Die GEMA hat sich gegenüber Netzpolitik.org für Gebühren auf Youtube-Videos ausgesprochen, die in anderen Websiten integriert sind: Eine Sprecherin erklärte: “Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.”
Davon wären beispielsweise zahlreiche Clips betroffen, die Website-Betreiber von Videoplattformen wie Youtube oder Vimeo über den von diesen Plattformen bereitgestellten Code eingebettet haben. Die Forderung ist im Zusammenhang mit einer von der EU-Kommission derzeit durchgeführten Konsultation von Interessenvertretern zum europäischen Urheberrecht zu sehen. Ziel der Befragung ist es, “Input von allen Interessenvertretern zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht zu sammeln”. Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlag, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister können sich noch bis 5. März zu Wort melden.
Die Frage, ob das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels Framing gegen das Urheberrecht verstößt, beschäftigt aktuell auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Als Framing wird das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite bezeichnet, bei dem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos.
Sieht der EuGH das Einbinden fremder Inhalte mittels Framing tatsächlich als Urheberrechtsverletzung, könnte auf die Nutzer sozialer Netze eine Abmahnwelle zukommen. Denn allein auf Facebook werden täglich tausende Youtube-Videos auf diese Art weiterverbreitet. Allerdings müsste man dann auch an der Internet-Kenntnissen der Richter zweifeln: Schließlich können Urheber, die ihre Videos bei den Video-Plattformen einstellen, die Funktion zum Einbetten in andere Webseiten ausschalten und damit eine von ihnen nicht gewünschte Verbreitung unterdrücken.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]