Apple der Preisabsprachen bei E-Books überführt

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apple-logo-schwarz (Bild: Apple)

Ein US-Bundesgericht sieht es als erwiesen an, dass Apple sich an illegalen Preisabsprachen bei E-Books beteiligt hat. In dem Urteil heißt es, es lägen “zwingende Beweisen” dafür vor, dass Apple eine zentrale Rolle in einem Kartell aus großen US-Verlegern gespielt habe, um den Wettbewerb auszuhebeln und E-Book-Preise künstlich hochzuhalten.

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“Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah”, begründete Richterin Denise Cote ihre Entscheidung. Als unrechtmäßig befand sie nicht einzelne Handlungen, wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen: “Unrechtmäßig war der Einsatz dieser Komponenten, um eine Verschwörung mit den beklagten Verlagen zu ermöglichen.”

“Dieses Ergebnis ist ein Sieg für Millionen Verbraucher, die sich für die Lektüre elektronischer Bücher entschieden haben”, erklärte Ankläger Bill Baer, der die Kartellabteilung des US-Justizministeriums leitet. “Die Gerichtsentscheidung ist ein entscheidender Schritt, um den Schaden rückgängig zu machen, der durch Apples gesetzwidrige Handlungen verursacht wurde.”

Apple muss jetzt damit rechnen, eine hohe Schadenersatzzahlung leisten zu müssen. Deren Höhe muss allerdings erst festgelegt werden. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe allerdings noch immer. “Als wir den iBookstore 2010 einführten, gaben wir den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten, brachten lange fehlende Innovation und Wettbewerb in den Markt, brachen Amazons monopolistischen Griff auf die Verlagsbranche”, erklärte Apple-Sprecher Tom Neumayr. “Wir haben nichts Falsches getan.”

Um dem iPad gegenüber E-Readern Vorteile zu verschaffen, hatte Apple mit den Verlagen ein Agenturmodell mit festgelegten E-Book-Preisen vereinbart, bei dem es einen Anteil von 30 Prozent einbehält. Eine Meistbegünstigungsklausel garantierte Apple, dass andere Anbieter keine besseren Konditionen erhalten durften.

In der Folge konnte beispielsweise der Verleger Macmillan auch Amazon zu höheren E-Book-Preisen und der Übernahme des Agenturmodells zwingen. Der Onlinehändler hatte zuvor auch aktuelle Bestseller für 9,99 Dollar angeboten. Apple regte die Verlage jedoch an, die Preise auf 12,99 und 14,99 Dollar zu erhöhen. Das ging beispielsweise aus einer E-Mail von Steve Jobs an News-Corp-Manager James Murdoch hervor, in der er für “einen echten breiten E-Book-Markt” mit den höheren Preisen plädierte.

Alle fünf beteiligten Verlage – darunter auch Macmillan, eine Tochterfirma der deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck – haben sich längst auf einen Vergleich mit dem US-Justizministerium eingelassen. Als letzter Verlag knickte die Penguin Group ein, die sich sich zur Zahlung von 75 Millionen Dollar Schadenersatz verpflichtete. Nur Apple blieb bei seiner Position. Nach dem jetzt ergangenen Urteil muss es daher außerdem mit einer Sammelklage privater Verbraucher rechnen.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]

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