Abmahnwelle gegen IT-Händler und Websitebetreiber

PolitikRecht

Anwalt Walter Felling aus Soest verteidigt etwa 50 von mehr als hundert Fällen, in denen die Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen stattfanden. Dem Juristen zufolge konnten keine Verletzungen nachgewiesen werden – im Gegenteil, die Mandanten hätten einwandfreie Nutzungsrechte für das auf Webseiten verwendete Material vorzuweisen.

Nun habe man entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet und in Zusammenarbeit mit anderen Anwaltskanzleien der Abmahnwelle Einhalt geboten. Einen Distributoren habe es besonders getroffen: Man sehe »diese unberechtigten Abmahnungen als einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines der großen Deutschen Distributoren«.

Man überlege nun, entsprechende Schadensersatzansprüche nachfolgend geltend zu machen.

(Bildquellen: Visual Concepts – Fotolia.com)

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