Das Aus für ELENA

Seit dem 1. Januar 2010 mussten Unternehmen im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) bestimmte Daten ihrer Mitarbeiter an die ZSS (Zentrale Speicherstelle) übermitteln, wo sie ursprünglich ab 2012 von Behörden hätten abgerufen werden können. Doch bereits im vergangenen November verschob die Bundesregierung den Start dieser nächsten ELENA-Phase auf 2014, nun verkünden Wirtschafts- und Arbeitsministerium das Aus – man habe sich darauf verständigt, »das Verfahren schnellstmöglich einzustellen«. Grund sei fehlende Verbreitung von qualifizierten elektronischen Signaturen, deren flächendeckender Einsatz in absehbarer Zeit nicht zu erreichen wäre.
ELENA sollte beim Bürokratie-Abbau helfen und Finanzämtern und Unternehmen Geld sparen, doch zuletzt gab es arge Zweifel, ob diese Einsparungen tatsächlich zu erreichen seien, speziell kleine Unternehmen müssten draufzahlen, hieß es. Dennoch ist die Wirtschaft nun nicht besonders glücklich über das plötzliche Aus, denn die Unternehmen hätten »viel Geld in den Sand gesetzt«, so etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Unternehmen und Steuerzahlen hätten mehrere hundert Millionen Euro in die neue Infrastruktur investiert, die Rückkehr zur Papiermeldung sei ein Rückschritt und ein »Armutszeugnis für den Bürokratieabbau«.
Ähnlich sieht man das auch beim Branchenverband Bitkom, dessen neuer Präsident Prof. Dieter Kempf sich erstaunt zeigte, »dass man mit großem Aufwand und nach langer Vorbereitungszeit ein modernes Verfahren einführt und dann handstreichartig wieder beendet«. Der Praxisbetrieb von ELENA hätte keinerlei Erkenntnisse zutage gefördert, die nicht schon vorher bekannt gewesen werden, so Kempf weiter.
Die Bundesregierung erklärte, ihr sei es ein wichtiges Anliegen, neue Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen aufgreifen. Das Arbeitsministerium werde ein Konzept erarbeiten, wie die vorhandene Infrastruktur und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren genutzt werden können. Die bereits gesammelten Daten sollen »unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden«.
Für Datenschützer ist das ein später Triumph, hatten sie doch von Anfang an gegen den »Datenstaubsauger« protestiert. Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) hielt ihn das Verfahren gar für verfassungswidrig. Bemängelt wurde vor allem, dass ohne konkreten Verwendungszweck von ausnahmslos jedem Beschäftigten Daten auf Vorrat gesammelt wurden, unabhängig davon ob er jemals einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt hat oder gestellt hätte. Diese Datenspeicherung sei unverhältnismäßig, meinte etwa der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD), berge das Risiko von Datenmissbrauch und wecke Begehrlichkeiten. Das ELENA-Ende kommentierte man dementsprechend erfreut mit »gemessen, gewogen und für zu leicht befunden«.