T-Mobile verliert Rechtsstreit um Datenflatrate
Es handelte sich bei der Klage wohl um eine Retourkutsche der Firma Sipgate, der die Telekom einst per Einstweiliger Verfügung untersagt hatte, ihren kostenlosen VoIP-Client zu bewerben. Die Telekom fand damals als Grund für ihre Klage, dass aus der Bewerbung für den VoIP-Client nicht hervorging, dass es sich um eine Betaversion handle. In Wirklichkeit wollt der Telekommunikationskonzern wohl nur die Belasrtung seines Netzes verringern.
T-Mobile hatte gegen die neue Sipgate-Klage Berufung eingelegt, doch das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg gab Sipgate Recht. Durch das Urteil mit Aktenzeichen 5 U 185/08 darf eine »unbegrenzte Datenflatrate« nicht mehr beworben werden, wenn geblockte Funktionen VoIP, Instant Messaging oder VPNs nicht explizit ausgeschlossen werden. Sie sind damit für alle vorher abgeschlossenen Verträge noch Teil der Datenflatrate.
Bei Zuwiderhandlung, also erneuter »irreführender Werbung«, muss T-Mobile eine Strafe von einer Viertelmillion Euro bezahlen.