Ein britischer eBay-Nutzer war geständig: Mit einem zweiten Konto hatte er die Auktionspreise in die Höhe getrieben. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 39jährige Paul Barrett muss 5000 britische Pfund (rund 6000 Euro) Strafe zahlen und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, urteilte der Richter Peter Benson.
Die sei der erste Fall in Großbritannien, der nach Verbraucherschutzgesetzen auch zur Strafzahlung herangezogen würde, schreibt der englische TheRegister.
In Deutschland gilt das künstliche Hochbieten nur als »arglistige Täuchung«, aber noch nicht als Betrug. (Manfred Kohlen)