Gericht: Bayerischer Rundfunk hat keinen Anspruch auf Domain br.de

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Der BR hatte eine Einstweilige Verfügung erwirkt, weil er es nach Freigabe der Domains mit einem und zwei Zeichen nicht geschafft hatte, br.de zu registrieren. Darauf habe er aber keinen Anspruch, urteilte jetzt das LG München I, denn es gelte das Prinzip »First Come, First Served«. Es sei diskriminierungsfrei und verstoße nicht gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der BR besitze schließlich schon einen umfangreichen Internet-Auftritt und werden nicht vom Markt ausgeschlossen. (Daniel Dubsky)

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