Die Rechtsanwältin Günther hatte der Verbraucherzentrale zufolge Mahnschreiben in großen Mengen versendet und zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte für ihre Auftraggeber eintreiben wollen.
Wer nicht bezahlte, wurde mit gerichtlichen Schritten bedroht, vereinzelt hatte man sogar Mahnbescheide erlassen. Wegen Beihilfe zum Betrug ist die Dame nun rechtskräftig verurteilt (Aktenzeichen 9 C 93/09 des Amtsgerichtes Karlsruhe).
Die Verbrsaucherzentrale kommentiert: »Wenn zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesem den Nährboden für sein Handeln.« (Manfred Kohlen)