Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

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Die Eltern müssten ihr Kind ausreichend über den Umgang mit Urheberrechten und Internet aufklären, meinten die Richter, es sei keine Entschuldigung, nicht zu wissen, was das eigene Kind online treibt.

Der Rechteinhaber hatte 150 Euro Schadensersatz gefordert, den ihm das Amtsgericht auch zusprach. Zudem müssen die Eltern die Abmahnkosten von 650 Euro tragen. (Daniel Dubsky)

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