Urteil: Sportschuh doch kein Elektronik-Schrott

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Hersteller müssen ihre alten Sportschuhe künftig nicht einsammeln müssen, um sie als Sondermüll beim Wertstoffhof abzugeben. Es sei nur ein Schuh und kein Elektrogerät, urteilten die Richter am BVG. Ob nun ein Chip in der Sohle die gelaufenen Kilometer misst oder das elektronische Dämpfungssystem regelt, die Einstufung der EAR sei in jedem Falle nichtig.

Ausgelöst hatte die Klage Sportartikelhersteller Adidas, der durch seinen 250 Euro teuren Treter (Bild) den Unmut der Stiftung erregt hatte. Wäre die EAR vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gewesen, hätte das auch für Jacken mit Freisprecheinrichtung und Rucksäcken mit Solarpanel und Handy-Ladegerät ähnliche Probleme bereiten können. (rm)

Bild: Adidas

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