Gericht: Lehrer dürfen online bewertet werden

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Ende November werde das endgültige Gerichtsurteil folgen. Doch die Tendenz des 15. Zivilsenats scheint klar: Lehrer müssen sich auch in Zukunft Benotungen durch Schüler im Internet gefallen lassen.

Das Verfahren basiert auf der Klage einer Gymnasiallehrerin gegen das Schülernetwork Spickmich. Sie hatte in vier Kategorien einen Notenschnitt von 4,3 von den Schülern kassiert. Die Richter sehen die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies sei erlaubt, wenn die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten werde. (rm)

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