US-Gericht genehmigt der Musikindustrie den Zugriff auf Nutzerdaten
Der Kabelnetzbetreiber Cablevision muss der RIAA auf Anfrage Daten von potenziellen Urheberrechtsverletzern mitteilen. Das legt ein gestern gefälltes Urteil des Bezirksgerichts des US-Bundesstaates Connecticut fest. Nach Ansicht des Richters Denny Chin sind die Daten nicht mehr durch das in der Verfassung verbürgte Recht auf Privatsphäre geschützt, wenn ein P2P-Nutzer gegen das Copyright verstößt.
Damit stellte sich das Gericht gegen eine zurückliegende Entscheidung in einem anderen Bundesstaat. Erst im letzten Dezember hatte ein Berufungsgericht in Washington, D.C., im Sinne der Provider geurteilt. In einem längeren Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen zog, hatten die großen Telekommunikationskonzerne, allen voran Verizon, die Geheimhaltung der Nutzerdaten verteidigt. Die RIAA musste daraufhin sämtliche aktuellen Klagen gegen Nutzer von P2P-Plattformen mit einer Anzeige gegen Unbekannt einleiten.
Die nun erteilte Berechtigung der RIAA ist jedoch mit Auflagen verbunden. So muss die Organisation gegenüber dem Provider nachweisen, dass eine Klage gegen den jeweiligen Nutzer vorbereitet wird. So soll vermieden werden, dass die Musikindustrie einen großen Pool von möglichen Klageopfern sammelt und sich daraus Gruppen aussucht, die ohne größeren Image-Verlust zu verklagen sind. (dd)
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