Online-Musik: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Verwertungsgesellschaften ein

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Die Europäische Kommission hat sechzehn Verwertungsgesellschaften, die
Lizenzgebühren im Namen von Musikautoren einsammeln, vor einem Verstoß
gegen das Wettbewerbsrecht gewarnt. Bei Überkreuzvereinbarungen zur
Lizenzgewährung hätten die Organisationen die im Offline-Bereich seit
jeher bestehenden nationalen Monopole auf das Internet übertragen, die
dazu führen, dass es auch im Online-Bereich zu einem exklusiven
Gebietsschutz entlang nationaler Grenzen kommt. Nach Auffassung der
Kommission sollte jedoch zwischen den Verwertern Wettbewerb im Interesse
der Musikindustrie entstehen. Das gab die EU-Kommission gestern in
Brüssel bekannt.

Nach den klassischen Lizenzierungsbestimmungen
müsste ein kommerzieller Nutzer, der seinen Kunden Online-Musikwerke
anbieten möchte, von jeder einzelnen nationalen Verwertungsgesellschaft
eine Urheberrechtslizenz einholen. Mit dem sogenannten Santiago
Agreement vom April 2001 wurde ermöglicht, dass eine allgemein gültige
EU-Lizenz für das Downloading oder Streaming von Musikstücken angeboten
wird.

2002 genehmigte die Kommission das IFPI Simulcasting
Agreement, mit dem eine europaweite Lizenzierung ohne Gebietsschutz
eingeführt wurde. TV- und Radiosender können sich danach für die
Lizenzerteilung an die billigste Verwertungsgesellschaft in Europa
wenden.

Die Verwertungsgesellschaften müssen sich innerhalb von
zweieinhalb Monaten zu den Einwänden der Kommission äußern. Sie können
zudem eine Anhörung beantragen, bei der sie ihre Argumente den
Vertretern der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden direkt vortragen
können. (mk)
(
de.internet.com
– testticker.de)

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