Sächsische Polizei schaltet Filesharing-Portal 1load.net ab
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat das Filesharing-Portal 1load.net abgeschaltet. Beim Aufruf der Webadresse wird man jetzt automatisch zur Google-Suchmaschine umgeleitet. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein wirft den Betreibern die “gewerbsmäßig unerlaubte Verwertung von urheberrechtlichen geschützten Werken in mindestens 95.000 Fällen”, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet.
Die Polizei hatte im Zuge der Ermittlungen diese Woche die Wohnungen von zwei mutmaßlichen Betreibern der Download-Site in Leipzig und Altenburg durchsucht. Da sich die Verdächtigen kooperativ verhielten, blieben sie auf freiem Fuß.
Auf 1load.net waren die Ermittler Klein zufolge im Zuge der Untersuchung zur illegalen Videostreaming-Site Kino.to aufmerksam geworden. Diese war im Juni 2011 abgeschaltet und ihre Betreiber verhaftet worden. Sie wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung verurteilt.
“Das Besondere an dem Portal 1load ist, dass wir es dort mit der ganzen Bandbreite an elektronisch verfügbaren Werken zu tun haben. Dort konnte man nicht nur Filme und Serien, sondern auch Musik, Spiele, Apps, E-Books und Weiteres herunterladen”, erklärte Klein. Laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die nach eigenen Angaben aktiv zu den Ermittlungen beigetragen hat, machte das werbefinanzierte Portal zuletzt weit über 100.000 unterschiedliche Titel unerlaubt öffentlich zugänglich.
Geld verdienten die Betreiber von 1load durch Werbung. Wieviel sie eingenommen haben, soll jetzt die Untersuchung klären. Die Auswertung der gesammelten Daten wird dem Oberstaatsanwalt zufolge aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Ob es zu einer Anklage komme, sei noch nicht absehbar. Bei einer Verurteilung droht den Hintermännern von 1load.net eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Strafmaß richtet sich nach der Anzahl der Urheberrechtsverletzungen und des damit erwirtschafteten Gewinns.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]