Seit einigen Tagen werden tatsächliche oder vermeintliche Nutzer des Streaming-Portals Redtube massenhaft abgemahnt. Nicht nur die Anzahl der Abmahnungen, auch die Tatsache, dass erstmals Streaming-Nutzer solche Briefe erhalten, sorgt ...

Seit einigen Tagen werden tatsächliche oder vermeintliche Nutzer des Streaming-Portals Redtube massenhaft abgemahnt. Nicht nur die Anzahl der Abmahnungen, auch die Tatsache, dass erstmals Streaming-Nutzer solche Briefe erhalten, sorgt ...
Anbieter sind unter Umständen zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf ihren Dienst verweisen. Das gilt zumindest, wenn das Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen "in erheblichem Umfang Vo ...
Eine diese Woche veröffentlichte Untersuchung von GfK und OpSec Security kommt zu dem Ergebnis, dass Sharehoster überwiegend illegal genutzt werden. Der für den Bericht ebenfalls untersuchte Anbieter Rapidshare kritisiert jetzt die Met ...
Eine Untersuchung von GfK und OpSec Security im Auftrag der Filmwirtschaft soll zeigen, dass Sharehoster überwiegend illegal genutzt werden. Untersucht wurden Stichproben bei Share-Online.biz, Rapidshare.com und Uploaded.to. Den größte ...
RapidShare hat heute die Verfügbarkeit von RapidDrive 1.0 bekanntgegeben. Das Verwaltungs-Tool integriert den Cloud-Spciher der Schweizer in das Microsoft-Betriebssystem ein: Kunden mit einem RapidPro genannten Account können den Cloud ...
Der Filehoster beschränkt ab 27. November den Traffic, der durch das Herunterladen von Dateien über öffentliche Download-Links entsteht. Free-User bekommen pro Tag 1 GByte zur Verfügung gestellt, RapidPro-Nutzer verfügen über 30 GByte. ...
Das Preismodell der Android-Anwendung entspricht dem der App für iOS: Wer ein Bezahlkonto bei RapidShare nutzt, bekommt die App umsonst. Wer fürs Konto nichts bezahlt, muss die 2,99 Euro kostende Kaufversion der App erwerben.
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren zwischen dem Spielehersteller und dem Filehoster an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Das hatte sich 2010 schon einmal zugunsten von Rapidshare ausgesprochen. Jetzt muss es entsch ...
Im Rechtsstreit zwischen der GEMA und Rapidshare liegt jetzt die Begründung des vom Oberlandesgericht Hamburg Mitte März verkündeten Urteils vor. Nach deren Durchsicht hat der Cloud-Hosting-Dienst angekündigt, das Verfahren dem Bundesg ...
Der deutsche File-Hoster stellt seinen Service zum 1. März ein. Die Dateien verschwinden aus dem Netz und die Domain leitet dann auf Rapidshare.com um.
Der Filehoster will sich nicht damit abfinden, dass bestimmte Musikstücke nicht mehr über seinen Service verbreitet werden dürfen. Selbst mit restriktiven Mittel ließe sich das nicht wirksam verhindern, argumentiert man.
Der Filehoster darf nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg bestimmte Musikstücke nicht mehr zum Download anbieten. Nun sucht man den Schulterschluss mit der Gema und bietet eine Zusammenarbeit an.
Rapidshare hat eine API für Entwickler bereitgestellt, so dass die beispielsweise Upload-Funktionen in ihre Programme integrieren können.
Der File-Hoster unterstützt nun auch den parallelen Upload von Dateien und erlaubt es, Dateien zwischen Accounts hin- und her zu verschieben.
Nur noch wenig mehr als die Hälfte des Internet-Traffics in Deutschland wird durch P2P-Programme verursacht. Das Web holt mächtig auf - vor allem wegen RapidShare & Co.
Auch wenn es sich zunächst anders anhörte, stellte der File-Hoster RapidShare nun noch einmal klar, die von seinen Nutzern hochgeladenen Dateien keinesfalls kontrollieren zu wollen.