Das hat der Bundesgerichtshof im Streit zwischen Google und dem Betreiber einer Porno-Seite entschieden. Der hatte geklagt, weil Bilder aus dem passwortgeschützten Bereich seiner Seite in Googles Bildersuche auftauchten. Die hatte sie auf frei zugänglichen Seiten Dritter gefunden und als Vorschaubilder angezeigt.
Das hat der Bundesgerichtshof im Streit zwischen Google und dem Betreiber einer Porno-Seite entschieden. Der hatte geklagt, weil Bilder aus dem passwortgeschützten Bereich seiner Seite in Googles Bildersuche auftauchten. Die hatte sie auf frei zugänglichen Seiten Dritter gefunden und als Vorschaubilder angezeigt.