Die anlasslose, dauerhafte Nutzung von Dashcams stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil noch einmal bestätigt. Um dem Schutzbedarf der PKW-Eigentümer rechtssicher nachkommen zu können, empfehlen Datenschützer intelligente Videosysteme mit automatischer, periodischer Löschung.
Die anlasslose, dauerhafte Nutzung von Dashcams stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil noch einmal bestätigt. Um dem Schutzbedarf der PKW-Eigentümer rechtssicher nachkommen zu können, empfehlen Datenschützer intelligente Videosysteme mit automatischer, periodischer Löschung.