Bundestag verabschiedet Reform des Elektrogesetzes

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Alte Handys (Bild: Peter Marwan)

Ziel ist es, die schon 2012 vom Europäischen Parlament erlassene Richtlinie 2012/19/EU, die sogenannte WEEE-Richtlinie, in nationales Recht umzusetzen. Dass hätte eigentlich bis Februar schon erledigt sein sollen. Die Neuerungen sollen es Verbrauchern erleichtern, alte oder defekte Elektrogeräte bei Händlern zurückzugeben.

Der Bundestag hat gestern den Entwurf der Bundesregierung zur “Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (ElektroG/PDF) verabschiedet. Damit setzt Deutschland, mit fünfmonatiger Verspätung die im August vom Europäischen Parlamente erlassene Richtlinie 2012/19/EU, auch als WEEE-Richtlinie) bekannt, in nationales Recht um. Ziel der Richtlinie und damit auch des erneuerten ElektroG ist es, einen höheren Anteil der Elektroaltgeräte einer sauberen Verwertung zuzuführen und damit die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Wichtigstes Mittel dazu soll es sein, Verbrauchern die Rückgabe zu erleichtern. Die neuen Regeln sollen Anfang 2016 in Kraft treten. Zuvor muss ihnen aber noch der Bundesrat zustimmen.

Elektroschrott (Bild: Shutterstock)

Bislang nehmen Händler Altgeräte nur freiwillig zurück. In der Regel können sie aber bei den kommunalen Wertstoffhöfen korrekt entsorgt werden. Das Potenzial, das in den Altgeräten steckt, haben seit einigen Jahren jedoch auch schon diverse Ankaufsportale für sich entdeckt. Sie ermöglichen Verbrauchern insbesondere für Produkte aus dem IT-Bereich wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras und teilweise auch Notebooks und andere Geräte, Online die Ermittlung eines Ankaufspreises sowie den kostenfreien Versand an. Dabei bleiben allerdings die klassischen Elektrogerät wie Toaster, Mikrowellen, Radios und ähnliches außen vor.

Die neuen Regeln verpflichten Händler nun, diese Elektrokleingeräte in jedem Fall und größere Geräte beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Fläche des Elektrosortiments im Laden mehr als 400 Quadratmeter einnimmt. Darüber hinaus sollen Regelungen sollen auch für den Online-Handel gelten. Amazon und Ebay haben hier schon vorgesorgt. Sie bieten ihren Kunden bereits den Ankauf von Altgeräten an, müssen das also nur noch erweitern. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) bemängelt an dem neuen Gesetz, das der Begriff “unmittelbare Nähe” zu wenig konkret ist und dadurch Probleme bereits heraufbeschwört. Außerdem begrüßt er zwar, das Abholsysteme eingerichtet werden dürfen und dafür auch Geld verlangt werden kann, dies jedoch seiner Ansicht nach im Gesetzestext nicht deutlich genug formuliert ist.

Jeder Deutsche produziert 21,6 kg Elektroschrott im Jahr (Grafik: Statista).
Jeder Deutsche produziert 21,6 kg Elektroschrott im Jahr (Grafik: Statista).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits im Frühjahr, ebenso wie Umweltverbände, die 400-Quadratmeter-Regelung als zu kompliziert kritisiert und daneben eine Aufklärungskampagne für die Verbraucher gefordert: “Die Rückgabe beim Handel erleichtert das Sammeln alter Geräte. Allerdings sind die Bedingungen für die Abgabe kompliziert. Damit diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, ist eine umfassende Information der Verbraucher nötig”, sagte Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim VZBV damals in einer Pressemitteilung. Seiner Ansicht nach sollte das möglichst zentrale Informationsangebot vom Umweltbundesamt koordiniert werden und nicht nur über die Rückgabemöglichkeiten, sondern auch über mögliche Gefahrenstoffe in den Geräten, über das Löschen persönlicher Daten sowie den Nutzen der getrennten Sammlung und Verwertung der Altgeräte aufklären.

Laut Umweltbundesamt werden in Deutschland pro Jahr knapp 780.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der Großteil davon, 723.000 Tonnen, stammt aus privaten Haushalten. Damit werden durchschnittlich 8,8 Kilogramm pro Einwohner und Jahr gesammelt. Da laut Schätzungen pro Jahr und Kopf allerdings etwas über 20 Kilogramm. anfallen, ist noch deutlich Luft nach oben.

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