Bundespatentgericht hält E-Ink-Patent für nichtig
Die Trekstor GmbH hat sich vor dem Bundespatentgericht mit ihrer Nichtigkeitsklage gegen die E-Ink Corp. hinsichtlich des deutschen Teils des Europäischen Patents EP 1 010 036 B1 durchgesetzt. Das Bundespatentgericht hatte am Ende der mündlichen Verhandlung das umstrittene Patent insoweit für nichtig erklärt, als es durch Trekstor angegriffen wurde. Gegen das Urteil kann E-Ink beim Bundesgerichtshof noch Berufung einlegen.
Das Bundespatentgericht schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Landgerichts Mannheim an. Die E-Ink Corp. hatte dort wegen Verletzung des Patents EP 1 010 036 B1 durch Trekstor in seiner E-Reader Produktfamilie “Pyrus” geklagt (Aktenzeichen 2 O 296/12). Allerdings erfolglos: Das Mannheimer Gericht entschied am 8. Oktober 2013, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das gegen Trekstor geltend gemachte Patent vom für nichtig erklärt wird und daher das Patentverletzungsverfahren bis zum Abschluss des parallelen Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht aus.
Der Patentrechtsstreit zwischen der E-Ink Corp. und Trekstor ist Teil eines umfangreicheren Konflikts zwischen E-Ink und der Guangzhou OED Technologies Ltd. über sogenannte E-Paper Displays. Trekstor bezieht die E-Paper Displays für seine „Pyrus“ E-Reader von Guangzhou OED Technologies und geriet daher ins Visier der E-Ink Corp.
Neben dem jetzt zumindest vom Bundespatentgericht abgeschlossenen Verfahren laufen noch zwei weitere. Im Streit um die Verletzung deutschen Teils des Europäischen Patents 1 231 500 B1 hat das Landgericht Mannheim ebenfalls eine hohe Wahrscheinlichkeit gesehen, dass dieses durch das Bundespatentgericht für nichtig erklärt wird. Das Verfahren wurde daher bis zum Abschluss des parallelen Nichtigkeitsverfahrens ausgesetzt. Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren ist für den 5. Februar 2015 angesetzt.
Im Streit um ein drittes Patent (EP 1 390 810 B1) hat das Landgericht Mannheim die von der E-Ink Corp. erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehen können. Es ernannte einen Sachverständigen, der die streitgegenständlichen Produkte derzeit untersucht. Für die zur Verteidigung von Trekstor eingereichte Nichtigkeitsklage steht noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht fest. Insgesamt ist Trekstor aber zuversichtlich, sich erfolgreich gegen E-Ink verteidigen und die E-Paper Displays samt den entsprechenden E-Reader der “Pyrus”-Produktfamilie auf den deutschen Markt bringen zu können.
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