FCC begräbt die Netzneutralität in den USA

Informationen des Wall Street Journal zufolge will die US-Telekommunikationsbehörde Federal Communications Commission (FCC) neue Regelsätze für Internetzugänge präsentieren, die eine bevorzugte Behandlung von bestimmtem Traffic in den USA erlauben. Diensteanbieter wie Youtube könnten künftig dafür zahlen, dass ihre Inhalte schneller bei den Nutzern landen. Dies würde jedoch das Ende der Netzneutralität bedeuten.
Unter diesem Begriff versteht man das Prinzip der Gleichbehandlung aller Internet-Inhalte und Diensteanbieter. Ihre Verfechter argumentieren, dass eine Priorisierung zahlender Anbieter die vorhandene Hierarchie zementieren, also großen Firmen einen massiven Vorteil gegenüber kleinen Unternehmen sowie Start-ups geben würde.
Der Wirtschaftstageszeitung zufolge verbieten die neuen Richtlinien aber ebenso jegliche Blockade oder vorsätzliche Störung von Diensten. Für priorisiert behandelte Dienste ausgehandelte Verträge müssten “wirtschaftlich vernünftig bleiben”. Die FCC will dies im jeweils vorliegenden Fall jedoch individuell entscheiden.
Das würde konkret heißen, dass zum Beispiel Streaming-Anbieter nur dann wettbewerbsfähig bleiben, wenn sie für priorisierte Behandlung bezahlen. Davon betroffen wäre lediglich der letzte Abschnitt des Internets – also die Verbindung zwischen Zugangsknoten und Kunden. Im Backbone soll dagegen auch weiterhin Gleichbehandlung herrschen. Eine eventuelle Neuregelung seitens des FCC beschränkt sich folglich auf Kunden in den USA. Eine Untergrabung des Netzneutralitätsprinzips könnte allerdings auch eine gewisse Signalwirkung haben.
Die FCC hatte ihren bisher für die Netzneutralität geltenden Regelsatz im Jahr 2010 im Open Internet Order festgelegt. Diese Richtlinien sehen eine transparente Netzwerkverwaltung vor und untersagen das Blockieren von Inhalten. Ebenso wird darin eine “unangemessene Diskriminierung” von Traffic durch die Provider verboten. Ein US-Bundesberufungsgericht in Washington erklärte sie im Januar 2014 allerdings für ungültig.
Die FCC habe zwar regulatorische Rechte in diesem Bereich, könne die Netzneutralität aber aufgrund der von ihr selbst vorgenommenen Klassifizierung der Breitband-Provider als Informationsanbieter nicht durchsetzen. Die Behörde brachte sich durch ihr Verhalten also selbst in Schwierigkeiten.
Das EU-Parlament in Straßburg hatte hingegen Anfang des Monats Netzneutralität ohne größere Limitierungen im sogenannten “Telekom-Paket” festgelegt. Die Klausel zu Spezialdiensten gilt Befürwortern wie dem Verein Digitale Gesellschaft nach wie vor als zu ungenau. In einer Mitteilung heißt es, dass die neue Verordnung offen lasse, was als Spezialdienst offeriert werden darf und was nicht.
Der Verordnungstext klassifiziert Spezialdienste als Services für Anwendungen, die besondere Qualitätsmerkmale einfordern. Diese dürfen sie allerdings nicht als Ersatz für einen Internetzugang vermarkten oder verwenden. Netzbetreiber dürfen solche Dienste daher nur dann anbieten, wenn deren Kapazitäten ausreichen und die Services zusätzlich offeriert werden können. Verfügbarkeit und Qualität der Internetzugangsdienste dürfen dadurch nicht beeinflusst werden.
Der Hightech-Verband Bitkom sieht in der geplanten FCC-Neuregelung indes keine Gefahr für die Netzneutralität hierzulande: „Das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht verhindert heute bereits eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste, wie sie von vielen Kritikern gesicherter Qualitätsdienste befürchtet wird”, sagt Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Sie seien laut Rohleder vielmehr sogar notwendig, “um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Anwendungen wie Videos profitieren von garantierten Bandbreiten, Online-Gamer von geringen Reaktionszeiten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen.” Auch junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten könnten, würden Rohleder zufolge einen Vorteil aus solchen Angeboten ziehen.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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