Gericht entzieht Inkassobüro von Gewerbeauskunft-Zentrale.de die Geschäftsgrundlage

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Gerichtsurteil (Bild: Shutterstock/Gunnar Pippel)

Diverse selbsternannte Gewerbeauskünfte, Firmenverzeichnisse oder Branchenregister sind jedem Unternehmen ein Dorn im Aug. Die oft amtlich wirkenden oder sehr ähnlich wie Rechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen gestalteten Schreiben haben schon so manche Bürokraft veranlasst, den geforderten Betrag zu überweisen. Der hätte jedoch genauso gut in den Ofen gesteckt oder zum Fenster hinausgeworfen werden können: Der Nutzen für die Firma wäre ungefähr derselbe gewesen.

Ein Kölner Gericht hat dem Inkassobüro der Gewerbeauskunft-Zentrale.de die Geschäftsgrundlage entzogen.

Allerdings ist den Hintermännern nur schwer das Handwerk zu legen, da sie sich zwar knapp, aber eben doch noch an der Grenze der Legalität bewegen. Genugtuung verschaffen dürfte daher so manchem geprellten nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gegen ein Inkassobüro, das Forderungen für die in diesem Umfeld oft auffällig gewordene GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, den Betreiber der Site “Gewerbeauskunft-Zentrale.de”, eingetrieben hat.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nämlich einen Bescheid Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit des Unternehmens auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte (Aktenzeichen 1 L 1262/13). Grund dafür wiederum war, dass das Inkassounternehmen unter anderem für die Düsseldorfer Firma Geld eingetrieben hat, die im Internet den Auskunftsdienst “Gewerbeauskunft-Zentrale.de” betreibt.

“Das geschäftliche Verhalten dieser Firma wird im Internet in verschiedenen Foren unter anderem als “Abzocke” gebrandmarkt und war bereits Gegenstand von Rundfunksendungen und Presseberichten“, teilt das Verwaltungsgericht Köln mit. Außerdem habe das Oberlandesgericht Köln hat dem Inkassounternehmen für das Auftreten gegenüber Kunden der Düsseldorfer Firma zum Juni 2013 Auflagen erteilt.

Allerdings hat das Unternehmen seine Geschäftspraxis aus Sicht des Oberlandesgerichts Köln nicht “in dem gebotenen Umfang“ geändert. Daher wurde ihm nun die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Ohne diese Eintragung darf es nun nicht mehr als Inkassounternehmen arbeiten.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Geldeintreiber “beharrlich gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht” hätten. Die Verstöße seien so gewichtig gewesen, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Köln die Registrierung mit sofortiger Wirkung habe entziehen dürfen. Gegen den am 10. Februar ergangenen Beschluss kann allerdings innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht in Münster noch Beschwerde eingelegt werden.

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