Google muss Autocomplete unter Umständen anpassen

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Google Logo (Grafik: Google)

Die Suchwortergänzungsvorschläge “Scientology” und “Betrug” bei Eingabe des Vor- und Zunamens in eine Suchmaschine beeinträchtigen das Persönlichkeitsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren eines anonymen Klägers gegen Google festgestellt. Suchmaschinen müssen solche Kombinationen künftig nach Beanstandungen aus ihren Vorschlagslisten streichen. Eine Vorabprüfung ist allerdings nicht erforderlich

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Der Bundesgerichtshof macht allerdings auch klar, dass Google seine Autocomplete-Vorschläge nicht vorab, sondern erst auf Beschwerden hin prüfen muss. Dies entspricht auch der Praxis bei Links auf Angebote, die das Urheberrecht verletzen.

Das BGH-Urteil bezieht sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 19. Oktober 2011 (Aktenzeichen 28 O 116/11) und das nachfolgende Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Mai 2012 (Aktenzeichen 15 U 199/11). Google versucht seit 2009, Eingaben in seiner Suchleiste sinnvoll zu ergänzen. Die Vorschläge werden vollautomatisch generiert, weshalb der Konzern bisher jede Verantwortung abstritt. Allerdings ist der Algorithmus durchaus anfällig für Manipulationen – so genannte Google-Bomben.

Erst vor einem Monat hat Google einen ähnlichen Berufungsprozess in Japan verloren. Dem Kläger, der sich durch die Google-Suche mit Straftaten in Verbindung gebracht sah, sprach das Gericht 2335 Euro Schadenersatz zu. Zuvor gab es Niederlagen in Italien und Frankreich. In der Schwebe ist noch der Fall eines australischen Chirurgen: Er klagt gegen Google in Kalifornien, weil ihm Autocomplete unterstelle, er sei bankrott.

In einem anderen Fall hat Google aber auch schon bisher Manipulationen an den Autovervollständigen-Listen vorgenommen: wenn es nämlich um Urheberrechtsverstöße ging. So wurde im September 2012 offenkundig der Begriff “pirate bay” aus den Trefferlisten gestrichen.

In Deutschland waren Googles Suchvorschläge durch die Frau eines früheren deutschen Bundespräsidenten in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Sie klagte, weil etwa “wulff” zu “wulff bettina prostituierte” vervollständigt wurde. Das ist Stand heute nicht mehr der Fall ist. Ihr Prozess war nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wegen des anstehenden BGH-Urteils verschoben worden – und dürfte jetzt zu ihren Gunsten entschieden werden.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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