Push-Mail-Klage Motorolas gegen Apple wird vorerst ausgesetzt

PolitikRecht

Apple hat im Patentstreit mit Motorola Mobility einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Wie Computerworld berichtet, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein Berufungsverfahren ausgesetzt, bei dem es um das sogenannte Push-Mail-Patent EP0847654 geht, das die Google-Tochter auch gegen Microsoft verwendet hat. Das Bundespatentgericht soll nun zuerst über die von Apple gegen das Schutzrecht eingereichte Nichtigkeitsklage entscheiden.

motorola-google

In der ersten Instanz hatte das Landgericht Mannheim im Februar 2012 einen Verstoß gegen das Schutzrecht mit dem Titel “Verfahren und Vorrichtung für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkempfängern” festgestellt. Apple stoppte daraufhin seinen Push-Mail-Service in Deutschland. Nutzer von iCloud Mail und Mobile Me konnten infolgedessen keine Nachrichten mehr automatisch an ihr iPhone oder iPad weiterleiten.

Die einstweilige Verfügung wird durch die Aussetzung der Klage, der laut Oberlandesgericht Karlsruhe beide Parteien zugestimmt haben, jedoch nicht automatisch aufgehoben. Apple habe im Rahmen des Berufungsverfahrens im März 2012 erfolglos versucht, die Verfügung aufheben zu lassen, zitiert Computerworld die Gerichtssprecherin Christiane Oehler. Seitdem habe das Unternehmen keinen neuen Versuch mehr gestartet. Es könne aber jederzeit einen neuen Antrag einreichen.

Patentblogger Florian Müller, der unter anderem Oracle und Microsoft berät, räumt einem neuen Aufhebungsantrag Apples große Erfolgsaussichten ein. “In diesem Fall hat das Gericht während einer Anhörung recht starke Zweifel an der Gültigkeit des Patents geäußert.” Apple werde seinen Antrag bestimmt kurzfristig einreichen.

Bereits in der vergangenen Woche setzte das Landgericht Mannheim ein von Motorola angestrengtes Patentverfahren gegen Microsoft aus, weil es Zweifel an der Gültigkeit des fraglichen Schutzrechts EP0847654 hat. Auch hier will das Gericht abwarten, wie das Bundespatentgericht zu einer separaten Klage von Microsoft entscheidet. Diese zielt darauf ab, den für Deutschland gültigen Teil des Patents zu annullieren.

Eine weitere Niederlage musste Motorola dieser Tage in den USA hinnehmen. Die Außenhandelsbehörde ITC verwarf auch die letzte Patentbeschwerde< des Handyherstellers gegen Apple. Damit ist Motorolas ITC-Klage gegen Apple, in der es um sechs Schutzrechte ging, endgültig gescheitert.

Tipp: Wie gut kennen Sie das iPhone? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Lesen Sie auch :