Münchener Gericht lehnt Apples Antrag auf Galaxy-Verkaufsverbot ab

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Das Samsung Galaxy Tab 10.1N (Bild: Samsung)

Apple ist in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. Der Konzern wollte damit den Verkauf von Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1N und dessen Smartphone Galaxy Nexus per einstweiliger Verfügung in Deutschland untersagen lassen. Wie im Februar das Landgericht München (Az. 21 O 26022/11) zweifelte auch das OLG die Gültigkeit des von Apple angeführten Patents an.

Das Schutzrecht EP 2126678 B1, das Samsung angeblich mit seinen Mobilgeräten verletzt, beschreibt unter anderem eine Technik namens “overscroll bounce”. Sie weist Nutzer per Vibrationssignal darauf hin, wenn sie beim Scrollen das Ende eines Bildschirms oder einer Liste erreicht haben.

Das LG München hatte in seiner damaligen Urteilsbegründung geschrieben: “Samsung hat gezeigt, dass die Aufhebung des Patents mehr als wahrscheinlich ist, da die Technologie bereits im Markt war, bevor das Schutzrecht für das geistige Eigentum beantragt wurde.” Das Oberlandesgericht schloss sich dieser Einschätzung an.

Der Blog FOSS Patents weist darauf hin, dass Apple das Patent auch in einem Verfahren gegen Motorola in München eingesetzt hatte, allerdings ohne eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Hier wird eine Entscheidung am 9. August erwartet. Das heutige Urteil des OLG München dürfte Apple das Verfahren gegen Motorola aber nicht leichter machen.

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