Datenschützer gegen Apple: Streit um Videoüberwachung in Stores

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Laut Bundesdatenschutzgesetz muss Videoüberwachung in Geschäften bereits am Ladeneingang mit “geeigneten Maßnahmen” gekennzeichnet werden. In Hamburg streiten sich seit der Eröffnung des Apple Stores im September vergangenen Jahres der Hersteller und der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar darüber, was “geeignete Maßnahmen” sind. Ähnliche, aber weniger öffentlich geführte Diskussionen gibt es offenbar auch in München und Frankfurt am Main.

Zunächst habe es gar kein Schild gegeben, sagt Hamburgs Landesdatenschützer Johannes Caspar gegenüber NDR Info. Dann habe Apple halbherzig nachgebessert: “Man hat dann auf Tische Schilder gestellt, die das Überwachen ankündigen. Aber das ist natürlich auch zu kurz gegriffen, weil die Kunden, die in den Laden gehen, das ja vorab sehen müssen und nicht erst, wenn sie im Laden sind”, so Caspar gegenüber dem Sender.

Auf die Beschwerde des Datenschützers hin brachte Apple einen handtellergroßen Aufkleber neben dem Eingang in Schienbeinhöhe an. Das reiche aber nicht, sagte Caspar dem Radiosender. Apple ist dagegen anderer Ansicht: “Die Apple Retail GmbH hat die Hinweise angebracht und wird auch in Zukunft den gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen”, teilte das Unternehmen NDR Info mit.

Caspar vermutet, dass sich Apple wegen der Design-Vorgaben für die Stores so schwer tut: Da die Fassaden komplett aus Glas sind, um Transparenz zu signalisieren, würden solche Hinweise, prominent und großflächig angebracht, besonders unangenehm auffallen.

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