Bundesgerichtshof: 1-Euro-Startpreis bei Ebay kein Hinweis auf Produktfälschung

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Der Beklagte hatte auf Ebay ein Vertu-Handy zum Startpreis von 1 Euro zur Auktion eingestellt. Einen Mindestpreis gab er nicht an. Das Maximalgebot des Klägers belief sich auf 1999 Euro; er erhielt für 782 den Zuschlag.

Annehmen wollte er das ersteigerte Gerät aber nicht: Es handle sich um ein Plagiat, weil ein Original des als “Vertu Weiss Gold” angebotenen Handys 24.000 Euro koste. Er verlangte daher 23.218 Euro Schadenersatz (24.000 Euro abzüglich des Kaufpreises) samt Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren.

Schon in den Vorinstanzen hatte der Kläger keinen Erfolg gehabt. Der BGH erklärte jetzt, dass der Kaufvertrag gültig ist und nicht – wie vom Berufungsgericht angenommen – als sogenanntes wucherähnliches Rechtsgeschäft gelten kann. Nach Paragraf 138 BGB ist ein Geschäft nichtig, das “gegen die guten Sitten verstößt”. Das gilt insbesondere für Rechtsgeschäfte, bei denen jemand die Zwangslage, Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erheblichen Willensschwäche eines anderen ausnutzt.

Zwar besteht auch im vorliegenden Fall ein “auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung”, nichtig wird das Geschäft nach Ansicht der Richter aber erst, wenn weitere Umstände wie eine “verwerfliche Gesinnung” hinzutreten – also Absicht mit im Spiel ist. Zudem unterscheide sich die Situation einer Internetversteigerung grundlegend von Fällen, in denen bisher ähnlich entschieden worden sei.

Die Karlsruher Richter widersprachen auch der Auffassung der Vorinstanz, ein Startpreis von 1 Euro deute auf eine Fälschung hin. “Das Berufungsgericht verkennt, dass dem Startpreis angesichts der Besonderheiten einer Internetauktion im Hinblick auf den Wert des angebotenen Gegenstandes grundsätzlich kein Aussagegehalt zu entnehmen ist.” Der bei Auktionen im Netz erzielbare Preis sei vielmehr vom Startpreis völlig unabhängig.

Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss in der Folge beurteilen, ob für einen potenziellen Käufer der Eindruck entstand, dass das Ebay-Angebot “ein Originalgerät der Marke Vertu zum Gegenstand hatte”.

Vertu ist die 1998 gegründete britische Luxus-Tochter von Nokia. Sie produziert die teuersten Handys der Welt. Die günstigsten Geräte auf der deutschen Website kosten derzeit über 4.000 Euro; handgefertigte Modelle nach Angaben der Financial Times rund 235.000 Euro. Sie werden in der Regel aus Edelmetallen und Saphiren hergestellt. Am beliebtesten sind die Handys der Zeitung zufolge in Russland, in Asien sowie im Nahen Osten.

(Bildquelle: Nokia)

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