EU: Programmiersprachen können nicht geschützt werden
Gestern noch erklärte Generalanwalt Yves Bot die Sichtweise des Europäischen Gerichtshofes der Öffentlichkeit mit. Beschäftigen mussten sich die Juristen mit dem Thema, da das SAS Institute die Firma World Programing Limited wegen angeblicher Markenrechtsverletzung in Programmen verklagt hatte und die Gerichtshöfe in England und Wales daraufhin den EuGH um Stellungnahme baten.
»Die grundsätzlichen Funktionalitäten eines Computerprogrammes wie auch die zugrunde liegende Programmiersprache können nicht dem Copyright unterliegen«, formulierte Bot eindeutig. »Wenn jemand so etwas akzeptieren würde, könnte jemand am Ende ein Monopol auf bestimmte Ideen aufbauen und damit den technologischen Fortschritt in diesem Bereich und damit sogar industrielle Entwicklungen steuern bzw. behindern«, führte der EU-Jurist aus.
Schützenswert seien nur neue kreative Ansätze, wie bestimmte Elemente der Programmierung benutzt werden. So wie Autoren keine einzelnen Worte schützen können, aber bestimmte charakteristische Wortfolgen (Werbesprüche, Romane) dann als schützenswertes intellektuelles Produkt gelten.
»Das ist wie mit Formeln. Zahlen, Mathematik und bestimmte Rechenweisen sind Allgemeingut. Aber jeder weiß, welche Formeln eindeutig Pythagoras oder Einstein zuzuordnen sind. Man erkennt die Autorenschaft und damit ihren Schutz an«, führt Bot weiter aus. Diese Ausführungen sind damit noch nicht in Stein gemeißelt oder Gesetz, zeigen aber eindeutig, welches Ergebnis bei einem Verfahren herauskomme, wenn einer der IT-Firmen es mit Revisionen bis zur obersten EU-Instanz treiben würde.
Neulich erst hatte das EuGh Internet-Filter verboten und damit den Mitgliedsländern de facto einen Riegel vorgelegt, Internetsperren einzuführen (wir berichteten).
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