EuGH verklagt Österreich wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung

Big DataData & StoragePolitikRechtSicherheit

Die übereifrigen Deutschen hatten ein überzogenes Datenspeicherungsgesetz eingeführt und nach einem BGH-Urteil wieder gekippt. Aber Österreich hätte sich gar nicht erst bemüht, sagt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Land habe die Richtlinie von 2006 in keinster Weise umgesetzt.

Der europäische Gerichtshof hat die Klage der EU-Kommission von Ende Mai nun   zugelassen, denn die Alpenbewohner hatten wohl noch nicht einmal erste Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG gezeigt. Zumindest hätte man Verzögerungen an die EU melden müssen, sagen die Betonköpfe der Kommission. Kommt es zu einem Urteil, könnten den Österreichern jetzt Millionenstrafen drohen.

Die österreichische Tageszeitung Der Standard interviewte dazu die Ministerin Doris Bures (SPÖ). Die habe vollstes Verständnis für die Kritiker, die noch dazu meinen, die Richtlinie entspreche ohnehin nicht der Europäischen Grundrechte-Charta. Der Europäische Gerichtshof habe aber dazu eine mündliche Verhandlung nicht zugelassen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, habe Bures jetzt ihren Teil der Umsetzung abgeschlossen, erklärte sie – wie auch immer der aussehen mag.

Die späte Reaktion des EuGH ist umso befremdlicher als die EU-Datenschutzgruppe bereits diskutiert, ob die Richtlinie in ganz Europa schon gescheitert sei. Die langsamen Mühlen der Bürokratie und Logik insbesondere zu schnellen ITK-Themen haben offenbar wenige Gemeinsamkeiten.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen