Bundesgerichtshof: Jegliche Software ist potenziell patentierbar

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Heute wurde ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 22. April veröffentlicht, das im Grunde die Entscheidungen des EU-Parlaments zu Softwarepatenten wieder aufhebt. Florian Müller, der seinerzeit die erfolgreiche Kampagne »NoSoftwarePatents« in Brüssel anschob, kommentiert: »Schlechter hätte die Entscheidung für die Softwarepatentgegner nicht ausfallen können«.

Auch das Europäische Patentamt habe in letzter Zeit eine »laxe Vergabepraxis bei Softwarepatenten aufrechterhalten und sich damit einverstanden erklärt, dass ein Computerprogramm, das auf einem Datenträger gespeichert ist, grundsätzlich patentierbar sein müsse«.

Sobald das Urteil veröffentlicht wurde, setzte auch die Piratenpartei Deutschland alle Hebel in Bewegung, um ihren Protest in wenigen Stunden an alle Pressekontakte auszuposaunen. Ihre Stellungnahme ist tituliert mit »BGH ist mit Urteil zu Software-Patenten auf dem Holzweg« und rechnet mit einer Monopolisierung der Datenverarbeitung. »Das ist, als würde man Autos schon deswegen patentieren können, weil sie Räder haben«, kritisiert Benjamin Stöcker, Diplom-Informatiker und Bundesvorstandsmitglied der Piratenpartei, die Entscheidung.

Softwarepatent-Bekämpfer Florian Müller ist unterdessen schon über das Schimpfen hinaus: Er plädiert für Verteidigungsstrategien wie die in Vorbereitung befindliche Defensive Patent License (DPL). Mehr Fakten und Müllers Meinung dazu lesen Sie in Kürze hier auf ITespresso.de. (Manfred Kohlen)

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