Betrug? Freie Meinungsäußerung bei eBay zulässig

Allgemein

Gestern erst, am 07.09.2009, wurde ein Urteil vom 13. Mai offiziell veröffentlicht. Die Schnellsten sind unsere Gerichte ja nicht, und so nahmen zahlreiche Websites und Zeitungen die dpa-Meldung dazu als Anlass, das Veröffentlichungsdatum schon mal als Datum des Urteils zu bezeichnen. Wäre ja sonst irgendwie nicht mehr neu.

Die Story dazu: Die Klage einer eBay-Verkäuferin gegen die schlechte Bewertung durch eine Käuferin war gescheitert, denn die Bezeichnung »Betrug« war keine Rufschädigung, sondern im genannten Zusammenhang als Meinung erkennbar.

Die Käuferin sah am als »neu« bezeichneten Handy zahlreiche Gebrauchsspuren, die Packung sei außerdem offen gewesen. Der Text »Das nenne ich Betrug« in der Wertung sei also keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinung, erkannte das Gericht richtig.

Nicht nur in eBay darf man seine Meinung äußern, wenn sie als solche erkennbar ist. Tun wir jetzt also auch im Inquirer:  War die Meldung eines »Urteils« von angeblich gestern auch der Betrug am Leser, um vermeintliche Aktualität im sonst so superschnellen Internet vorzugaukeln? (Keine Sorge, liebe »Marktbegleiter«, wir nennen Euch jetzt nicht. Das dürfen die Leser entscheiden. Und wie auch immer diese schimpfen mögen, zur Verteidigung der Kollegen gilt: Das Urteil ist zeitlos bis ein Gegenurteil gefallen ist. µ
.

L’Inq:

Urteil: Meinungsäußerung in eBay erlaubt

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen