Gericht: Kein Anspruch auf 1-Zeichen-Domains
Durch die Entscheidung des OLG Frankfurt ermutigt, dass VW die Domain vw.de zusprach, hatte die Kanzlei esb Rechtsanwälte im Dezember 2008 beim LG Frankfurt für einen Mandanten Klage auf Registrierung einer Domain mit einem Zeichen eingereicht. Doch das Gericht wies die Klage jetzt ab, weil die Denic überzeugend darlegen konnte, dass sie Domains mit KFZ-Kennzeichen freihält. Mit ihnen könnte man den de-Namensraum regional unterteilen und den Einwohnern eines KFZ-Zulassungsbezirkes Third-Level-Domains unterhalb der Second-Level-Domain mit ihrem KFZ-Kürzel anbieten. Ob dies tatsächlich passiert, steht aber noch nicht fest, die Denic will sich jedoch die Option offen halten.
Das sei in Ordnung meinten die Richter. Die Denic brauche x.de nicht zu vergeben, auch wenn es sich beim X nicht um einen KFZ-Zulassungsbezirk handele. Der Buchstabe werde allerdings für Fahrzeuge der NATO-Hauptquartiere genutzt, die Domain könne für NATO-Dienstleistungen freigehalten werden. Schließlich würden die Nutzer, wenn sie sich einmal an die KFZ-Domains gewöhnt haben, unter x.de genau diese erwarten.
Zudem, so merkte das Gericht an, befinde sich das Geschäftsmodell des Klägers noch im Planungsstadium, er habe es noch gar nicht bei der Allgemeinheit mit dem Buchstaben x in Verbindung bringen können. Die Kanzlei prüft derzeit, ob sie vor dem OLG Frankfurt in die Berufung geht. (Daniel Dubsky)