Verfassungsbeschwerde: Parlamentarier gaben falsches Kinderporno-Sperrengesetz frei
Um sich politisch in die Öffentlichkeit zu stellen, eignen sich Aufreger-Themen wie Internet-Kinderpornografie zwar wunderbar. Doch das war offenbar nicht einmal die Absicht von Ex-SPD-Mann (und dem jetzigen Vorzeigekandidaten der Piratenpartei) Jörg Tauss, als er juristisch aktiv wurde.
Nein, er fühlt sich als Abgeordneter übergangen und fehlinformiert. Er strengt die Klage vor allem wegen Formfehlern an, erklärt er auf einer Website. Um es mit einfachen Worten zu sagen: Tauss beklagt, dass das Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten verändert wurde, ohne dass es dazu eine Lesung im Bundestag gegeben hätte.
Die Parlamentarier hätten also im Grunde eine Sache abgenickt, die sie gar nicht kannten. Das Thema als Medienknüller ist vorbei, die Petition dagegen abgewehrt, der Sichtschutz statt die sinnvollere Abschaltung eingeführt. Und Aus?
So ein Vorgehen zur Gesetzsverabschiedung ist an sich nichts Neues, und sicherlich wurden auf diese Art schon viele Gesetze freigegeben, zu denen die Abgeordneten gerade mal die medienwirksamen Schlagwörter kannten – und sonst nichts.
Doch sollte Tauss vor dem Verfassungsgericht recht bekommen, könnte dies auch heißen, dass künftig immer gesagt werden muss, was man an Gesetzen noch ausgebessert hat. Kurzum: Heimlich irgendeinen Passus ins Gesetz zu schmuggeln wäre dann mit viel mehr Aufwand verbunden. Und mit einem starken Rechtfertigungsdruck, der hoffentlich erzwingt, dass sich die Bundestagsmitglieder mit der jeweiligen Materie endlich eingehend beschäftigen müssen. Damit wären wir – unabhängig von der Thematik – schon einen Schritt weiter beim Versuch, Demokratie und Informationsfreiheit zu verteidigen. µ
L’Inqs:
Bericht über die Kinderporno-Verfassungsbeschwerde
Jörg Tauss sagt, warum er klagt
Meldung zur Gesetzes-Nachbesserung
Die erhitzte Kinderporno-Diskussion im Überblick