Verwaltungsgerichtshof macht PC zum Radio
Nach einem neuen Urteil kostet ein Internet-fähiger PC immer Gebühren. Nach vielen widersprüchlichen Entscheidungen ist diesmal wieder die Gebühreneinzugszentrale der Gewinner.
Der Anwalt, der durchfechten wollte, seinen Arbeits-PC nicht unter die GEZ-Gebührenpflicht fallen zu lassen, ist heute in der nächsthöheren Instanz aufgelaufen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte ein älteres Urteil, nach dem ein PC ein »Rundunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags« sei. Für das müsse er Gebühren abdrücken, auch wenn er damit nicht Radio höre. Zahlungsverweigerungen werden offenbar per Mahnbescheid geahndet.
Die PCs hatten der GEZ im Jahr 2007 schon 4 Millionen Euro eingebracht – darauf will man ja nicht verzichten!
Besonders betroffen sind von dem Urteil die Unternehmen, die ihre Rechner den Mitarbeitern sicherlich nicht für den Genuss von Medien gekauft haben. In diesem Sinne ist auch der VG Wort anzuraten, Geld für jedes Blatt Papier zu verlangen, denn darauf kann man ganze Bücher kopieren. Und die GEZ sollte nicht die Internet-Kühlschränke aus Korea vergessen! µ
L’inqs:
Bericht über das GEZ-Urteil vom 19,05.2009
Erzwungener Millionenumsatz im Jahr 2007