Denic wegen 1-Zeichen-Domain verklagt
Eine de-Domain muss nach dem Willen der Denic aus mindesten drei Zeichen bestehen. Allerdings sprach das OLG Frankfurt dem Autobauer VW im Sommer die Adresse vw.de zu – technischen Risiken für Internet und Mail-Verkehr durch die kurzen Domains konnte man nicht ausmachen. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, allerdings geht man bei der Kanzlei esb Rechtsanwälte davon aus, dass sie einer höchstrichterlichen Revision standhält. Für einen Mandanten hat man daher vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen die Denic eingereicht, um die Registrierung einer Domain mit einem Zeichen zu erreichen. Man verweist darauf, dass auch laut einer Umfrage der ICANN im Jahr 2007 keine »technischen oder sonstigen durchgreifenden Bedenken« gegen Single Character Domains bestünden. Zudem gäbe es bei anderen Registraren Neuregistrierungen solcher Adressen – sowohl mit generischen als auch länderspezifischen Top Level Domains. (Daniel Dubsky)